Nach Beendigung des Mietverhältnis und Rückgabe sämtlicher Schlüssel an den Vermieter wollen Sie die von Ihnen geleistete Kaution zurück haben?
Sie sollten sich unbedingt mit der Geltendmachung Ihrer Ansprüche 6 Monate nach Schlüsselrückgabe Zeit lassen, es sei denn der Vermieter hat Ihnen schriftlich bestätigt, dass sich die Wohnung bei Rückgabe an ihn in einem einwandfreien und vertragsgemäßen Zustand befunden hat.
Macht der Vermieter, wann auch immer, Forderungen gegen Sie geltend, so suchen Sie bitte den Mieterverein auf. Sie können die Bearbeitung im Mieterverein vorbereiten.
Bitte kopieren Sie das gegnerische Anspruchsschreiben und beziffern Sie dann die einzelnen Beanstandungen fortlaufend auf der Kopie derart, dass jede Beanstandung des Vermieters eine eigene Ziffer erhält. Zu jeder Ziffer können Sie dann gesondert in Stichworten vermerken, was Sie dazu zu sagen haben. Dabei interessiert den Mieterverein insbesondere zu jeder einzelnen Ziffer das Folgende:
– Beanstandung war bei Einzug vorhanden.
– Beanstandung war bei Auszug nicht vorhanden.
– Die Beanstandung ist vom Mieter am X erledigt worden.
– Beschädigter Gegenstand war bei Rückgabe der Mietsache X Jahre alt, daher Abzug „neu für alt“.
– Die Beanstandung ist vorhanden.
Im Beratungsgespräch wird entschieden, ob und in welchem Umfang eine Reaktion auf die Forderung der Vermieterseite erforderlich ist und inwieweit weiter der Ablauf der 6-monatigen Wartezeit abgewartet werden soll.
Für ein Beratungsgespräch erforderliche Unterlagen:
Sind die 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung um, so sind für das dann erforderliche Beratungsgespräche folgende Unterlagen erforderlich:
– Wie immer vollständiger Mietvertrag ggf. mit Ergänzungsvereinbarungen
– Zahlungsnachweis der Kaution
– Protokolle
– Korrespondenz zu den absehbar streitigen Punkten