Über den Mieterverein Wedel sind Sie nun rechtsschutzversichert!

Ab 2025 besitzt der Mieterverein für seine Mitglieder eine Gruppenrechtsschutzversicherung auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts.

Versichert ist künftig die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Mitglieder für die selbst genutzte Wohnung, wenn der Fall vorab durch den Mieterverein Wedel bearbeitet wurde.

Die Selbstbeteiligung ist auf € 150,00 je Rechtsstreit beschränkt.

Wichtig: Für Neumitglieder gilt eine dreimonatige Wartezeit ab Eintritt in den Verein. Die Rechtsschutzversicherung leistet nur, wenn der Streitfall nach der Wartezeit begonnen hat.

In der Einführungsphase greift der Rechtsschutz für Bestandsmitglieder, die erst nach dem 31.12.2017 in den Verein eingetreten sind, für Streitfälle mit Beginn ab 01.04.2025.  

Diese Wartezeit entfällt hingegen für Bestandsmitglieder, die spätestens bis zum 31.12.2017 eingetreten und auch durchgehend Mitglied geblieben sind.